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„80 % der Studis beantragen kein Bafög – das ist zu viel!“

Was ist elternunabhängiges Bafög? Wie viel muss ich zurückzahlen? Bekomme ich Bafög, wenn ich arbeite? Alex Rodosek von meinBafög im Livestream.

Bildnachweis: IU Internationale Hochschule

Wusstest Du, dass Du auch Bafög bekommen kannst, wenn Du mehr als bei einem Minijob verdienst? Und dass du nur die Hälfte davon zurückzahlen musst? Im Instagram Livestream der IU Internationalen Hochschule (IU) mit meinBafög haben wir alle Eure Fragen beantwortet. Hier kannst Du Dir entweder die Aufnahme ansehen oder die Antworten durchlesen.

Tipp: Für Studierende der IU ist der Dienst meinBafög kostenlos: Hier stellst Du ganz unkompliziert Deinen Bafög-Antrag online. 

meinbafög auf einen blick

1. Für IU-Studis kostenlos

2. Antrag stellen in unter 30 Minuten

3. Live-Rechner für Dein Bafög

IU Internationale Hochschule (IU): Herzlich willkommen im Instagram live vom IU Fernstudium und meinBafög. Wir beantworten heute alle Eure Fragen zum Thema Bafög und meinBafög insgesamt. Alex, erzähl uns doch mal etwas über Euch.

meinBafög: Unser Ziel ist es, den Bafög-Antrag komplett digital abzubilden. Vielleicht denken sich einige: „Okay, es gibt ja schon die App vom Bund, die ‚Bafög digital‘ heißt. Ist die nicht schon voll digital?“ Aber sobald Ihr dort den Antrag ausfüllt, wird der im nächsten Schritt ausgedruckt. Unser Ziel ist es also, Euch eine bestmögliche Antragstellung zu gewährleisten. Wenn Ihr bei uns Euren Bafög-Antrag ausfüllt, dann nutzen wir diese Informationen, um alle weiteren Fragen so weit es geht zu verkürzen. Und wir stellen Euch nur die Fragen, die wirklich relevant sind. Wenn jemand mal nicht genau weiß: „Was soll ich jetzt bei dieser Frage angeben?“ – was beim Bafög schon mal vorkommen kann – haben wir einen super Kundensupport. Dort sind ehemalige Bafög-Sachbearbeiterinnen und -Sachbearbeiter, die superschnell bei der Beantwortung von Einzelfragen helfen.

Wir haben Live-Rechner: Da kann man sehen, wieviel Förderung man ungefähr bekommt. Viele, gerade bei einem Fernstudium, arbeiten ja oft nebenbei. Zuletzt haben wir einige Straßenumfragen gemacht, wo wir Studierende an den Universitäten befragt haben: „Okay, was ist Euer Grund, kein Bafög zu beantragen?“ Und die Tatsache ist, dass die meisten – also rund 80% der Studierenden – den Antrag gar nicht stellen. Das ist viel zu viel. Und fast alle sagen: „Ja, ich arbeite da nebenbei und habe mehr als nur einen Minijob; dann bekomme ich kein Bafög mehr.“ Und ich denke, besonders bei einem Fernstudium ist das oft der Fall. Es gibt also dieses große Missverständnis, dass man denkt, man bekommt kein Bafög, sobald man mehr als einen Minijob hat.

Kann man im Voraus einen Ausblick darauf bekommen, wie viel man erhält?

meinBafög: Ja, bei uns in der Applikation. Wir haben einen Live-Rechner, der ständig aktualisiert, wie hoch die voraussichtliche Förderung ist. Er kann aus verschiedenen Gründen nicht immer hundertprozentig genau sein, weil es beim Bafög immer wieder variable Faktoren gibt, die sich nicht immer zu 100% mit Ja-Nein-Fragen und quantitativen Fragen beantworten lassen. Aber man kann zumindest sehen, in welche Richtung es gehen könnte und was dazu führen könnte, dass ich aktuell vielleicht weniger Bafög erhalte.

Viele unserer Studierenden sind bereits unabhängig von ihren Eltern. Da ist dann das elternunabhängige Bafög wahrscheinlich ein Thema, oder?

meinBafög: Das elternunabhängige Bafög ist in der Tat ein ganz eigenes Thema. Um das zu verstehen, muss man wissen, woher das Bafög eigentlich kommt. Das Bafög dient als Ergänzung zur Unterhaltspflicht der Eltern. In Deutschland sind die Eltern dafür verantwortlich, dass man eine Ausbildung genießen kann, dass man eine Berufsausbildung macht oder studiert. Dementsprechend sind sie auch dafür verantwortlich, einen in dieser Zeit zu finanzieren. Das Bafög ergänzt das nur. Daher ist grundsätzlich das Einkommen der Eltern relevant. Aber jetzt kommt das große „Aber“: Wenn man vorher eine Berufsausbildung gemacht hat, in der Regel für drei Jahre, und dann noch mindestens zwei Jahre gearbeitet hat, also insgesamt fünf Jahre, dann sind die Eltern von der Unterhaltsverpflichtung entbunden. Und dann kann man elternunabhängiges Bafög bekommen. Das ist besonders interessant, weil das Einkommen der Eltern dann nicht mehr in die Berechnung einfließt und die Chancen sehr gut stehen, dass man die Mittel bekommt.

Es wird oft gefragt, ob man das Bafög zurückzahlen muss. Kannst Du erklären, wie das funktioniert?

meinBafög: Das Bafög ist zur Hälfte ein Zuschuss, also das heißt, die eine Hälfte ist geschenkt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet, dass Du erst einmal nur die Hälfte von dem, was Du bekommen hast, zurückzahlen musst. Wenn Du es Dir leisten kannst, könntest Du von der Förderung, die Du erhältst, direkt die Hälfte beiseitelegen. Dann hättest Du schon alles zurückgelegt, was Du zurückzahlen musst. Eventuell hättest Du sogar noch mehr gespart. Faktisch läuft die Rückzahlung dann so ab: Fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit meldet sich das Bundesverwaltungsamt – quasi der König aller Ämter – bei Dir und sagt: „Du hast während Deines Studiums Bafög erhalten, davon musst Du jetzt die Hälfte zurückzahlen.“ Und dann läuft das meistens so ab, dass Dir angeboten wird, dass Du die Schuld zinslos in Raten zurückzahlen kannst, oder Du leistest eine Einmalzahlung. Bei der Einmalzahlung bekommst Du in der Regel nochmal rund 20% Nachlass. Also, wenn Du die Zeit zwischen Deinem Studium und Beginn der Rückzahlung nutzt, um Geld zur Seite zu legen, kannst Du später richtig sparen. Je nachdem, wie viel Du gefördert wurdest, musst Du dann nur 40% von dem, was Du bekommen hast, zurückzahlen. Das ist meiner Meinung nach eine super Sache.

Vom Bafög musst Du nur die Hälfte zurückzahlen. 

An unserer Uni kann man ja auch in Teilzeit studieren. Kann man dann trotzdem noch Förderung bekommen?

meinBafög: Das ist tatsächlich eines der Mankos am Bafög. Es gilt aktuell nur für Vollzeit-Studiengänge. Da kann man gefördert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass das geändert wird, weil realistisch betrachtet viele heutzutage in Teilzeit studieren. Entweder weil sie es müssen oder weil sie sich später dazu entschieden haben. Wir sind der Meinung, dass auch diesen Studierenden eine Förderung zustehen sollte. Wir engagieren uns mit einer Petition für dieses Thema, da man Bafög aktuell nur erhält, wenn man ein Vollzeit-Studium absolviert.

Warum wird Bafög eigentlich nur für zwölf Monate gewährt und nicht für das gesamte Studium?

meinBafög: Das ist eine gute Frage. Es wäre sicherlich praktisch, wenn man einmal einen Antrag stellen könnte und das gesamte Studium gefördert würde. Aber der Gedanke dahinter ist, dass sich die eigenen Verhältnisse, also das eigene Einkommen oder Vermögen und das Einkommen der Eltern, also die Faktoren, die für das Bafög relevant sind, im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund möchte das Bafög-Amt, dass Du alle zwölf Monate einen neuen Antrag stellst. Daher musst Du, wenn Du ein klassisches Studium von sechs Semestern absolvierst, insgesamt drei Mal einen Bafög-Antrag stellen. Einmal zu Beginn und dann zwei Folgeanträge.

Was passiert eigentlich, wenn man sein Studium abbricht? Muss man dann trotzdem nur die Hälfte des Bafögs zurückzahlen?

meinBafög: Grundsätzlich gilt, wenn Du Dein Studium abbrichst, musst Du auch nur die Hälfte des Bafögs zurückzahlen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Du vorsichtig sein solltest. Wir hatten einmal den Fall, dass eine Kundin dem Amt mitteilte, sie wollte eigentlich schon vor einem Jahr ihr Studium abbrechen, hat sich aber erst jetzt dazu durchringen können. In solchen Fällen kann das Amt verlangen, dass Du das gesamte Bafög für das letzte Jahr zurückzahlst. Daher sollte man solche Dinge vermeiden. In der Regel ist ein Studienabbruch jedoch unproblematisch. Du solltest dann einfach mitteilen, dass Du Dich dazu entschieden hast, das Studium abzubrechen. Aber der normale Zeitrahmen für die Rückzahlung bleibt bestehen: Fünf Jahre nach dem Ende der regulären Studienzeit meldet sich das Bundesverwaltungsamt bei Dir zur Rückzahlung.

Auch mit Studienkredit kannst Du Bafög erhalten.

Kann man Bafög erhalten, wenn man bereits einen Studienkredit hat?

meinBafög: Ja, das ist auf jeden Fall möglich. Ein Studienkredit hindert Dich nicht daran, Bafög zu beantragen oder zu erhalten. Im Gegenteil, ein Kredit wird als Schuld angesehen und mindert damit Dein Vermögen. Machen wir mal ein Beispiel: Vielleicht besitzt Du ein Auto, um zur Uni zu gelangen, und Du hast jetzt einen Studienkredit. Dann wird der Studienkredit eben als Vermögenswert betrachtet. Daher könnten die Chancen sogar noch besser stehen, Bafög zu erhalten. Ein Studienkredit ist also kein Hindernis.

Warum dauert die Bearbeitung von Anträgen so lange und gibt es eine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen?

meinBafög: Wir hören oft, dass die Bearbeitung von Bafög-Anträgen sehr lange dauert. Einige unserer Nutzer:innen berichten, dass es bei ihnen nur drei bis vier Wochen gedauert hat, bei anderen bis zu sechs Monaten. Eine allgemeingültige Aussage dazu ist schwierig. Was ich Dir aber sagen kann: Das Wichtigste, um den Prozess zu beschleunigen, ist, dass der Antrag vollständig ist. Und zwar nicht nur der Antrag selbst, sondern auch alle Unterlagen, die Du einreichen musst. Zum Beispiel der Nachweis, dass Du alleine oder in einer WG wohnst, Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen. Davon hängt maßgeblich ab, wie schnell Dein Antrag bearbeitet und genehmigt werden kann. Aus diesem Grund bieten wir in unserer App eine kostenlose Checkliste an. Sie passt genau zu den Angaben, die Du machst und aktualisiert sich entsprechend. Wenn Du die Checkliste befolgst, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass Dein Antrag im Vergleich zu anderen schneller bearbeitet wird. Die lange Bearbeitung mancher Anträge rührt daher, dass die Ämter teilweise noch alles ausdrucken, kopieren und Unterlagen im Original benötigen. Je vollständiger Deine Dokumente sind, desto schneller wird Dein Antrag bearbeitet.

Hier kam gerade folgende Frage im Chat: Ich wohne alleine, aber bin unter 25. Bekomme ich weniger Bafög, weil meine Eltern an sich noch Unterhalt zahlen müssen?

meinBafög: Das ist eine gute Frage. Erst einmal erhöht die Tatsache, dass Du alleine wohnst, grundsätzlich die Förderung, da Du eine höhere Kostenpauschale bekommst. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst oder z.B. in einer Eigentumswohnung der Eltern, dann sind die Wohnkostenpauschalen geringer. Wenn Du alleine wohnst oder in einer WG, spielt das keine Rolle, dann erhöht sich diese Pauschale. Das Einkommen der Eltern ist unabhängig von Deinem Alter relevant. Die Frage, ob Du eine Ausbildung gemacht hast oder eine Berufsausbildung absolvierst, ist wichtiger. Wenn Du auf insgesamt fünf Jahre kommst, also drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre Arbeit, stehen die Chancen auf elternunabhängiges Bafög gut. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Eltern auch für die Berechnung relevant.

Je vollständiger Dein Antrag, desto schneller die Bearbeitung. 

Ist der Folgeantrag der gleiche wie der Erstantrag und kann man den auch bei Euch stellen? Wenn ja, speichert Ihr dann Daten ab, damit man weniger neu eintippen muss?

meinBafög: Natürlich versuchen wir, es unseren Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich zu machen. Wenn sie es möchten, können sie den Folgeantrag bei uns stellen und wir übernehmen Daten aus den vorigen Anträgen. Allerdings sind wir in Bezug auf Datenschutz und aus technischen Gründen an unsere Fristen gebunden. Wir können nicht ewig Daten von allen Kund:innen speichern, auch wenn wir denken, dass das nützlich wäre. Nach einigen Jahren müssen wir bestimmte Datenkategorien löschen. Wenn Du aber nach einem Jahr oder einem Jahr und zwei Monaten wiederkommst und einen Folgeantrag stellen möchtest, werden die Daten übernommen. Du kannst einfach prüfen, was sich verändert hat, das aktualisieren und der Antrag ist dann noch schneller fertig. Beim Folgeantrag werden die gleichen Informationen erneut abgefragt.

Wie ist das als Selbstständiger mit unregelmäßigem Einkommen? Bafög orientiert sich ja an einem bestimmten Gehalt. Wie ist es, wenn ich mal mehr und mal weniger verdiene?

meinBafög: Es macht natürlich einen Unterschied, ob Du selbst als Studierender selbstständig bist oder ob ein Elternteil selbstständig ist. Bei den Eltern ist grundsätzlich das Einkommen von vor zwei Jahren relevant. Das hat sich der Gesetzgeber so überlegt, weil in den meisten Fällen zu diesem Zeitpunkt die Steuererklärung bereits abgegeben ist und eventuell sogar schon der Bescheid vorliegt. Das gilt sowohl für angestellt als auch selbstständig tätige Elternteile. Wenn das Einkommen unregelmäßig ist und ein Elternteil beispielsweise wesentlich weniger verdient als vor zwei Jahren, kann man einen sogenannten Aktualisierungsantrag stellen. Man kann dann sagen: „Schaut mal, mein Vater oder meine Mutter verdienen jetzt wesentlich weniger als noch vor zwei Jahren.“ Und dann berücksichtigt das Bafög-Amt auch dieses geringere Einkommen. Das erfordert zwar ein wenig mehr Aufwand, da man beide Angaben machen muss, aber es ist eine gute Möglichkeit, um unregelmäßige Einkommensverhältnisse auszugleichen.

Solltest Du selbst während des Studiums selbstständig sein, musst Du eine Einkommensprognose abgeben. Anders als bei den Eltern, ist für Dich als Studierender nämlich nicht das Einkommen von vor zwei Jahren relevant, sondern das Einkommen während des Bafög-Bezugs. Dabei musst Du in der Regel schätzen und die Schätzung mit dem, was Du vielleicht im letzten Jahr verdient hast, untermauern. Im Normalfall wirst Du dann am Ende des Bezugszeitraums dem Bafög-Amt noch einmal mitteilen müssen, wie hoch Dein Einkommen tatsächlich war, um eventuell notwendige Anpassungen der Zahlungen vorzunehmen.

Wie sieht es aus, wenn ich den Studiengang wechseln möchte, während ich Bafög beziehe? Werde ich dann weiter gefördert?

meinBafög: Ja, das ist möglich. Wir setzen uns tatsächlich dafür ein, dass das in Zukunft flexibler geregelt wird, weil es mittlerweile zur Realität gehört, dass viele Studierende ihren Studiengang mehrmals wechseln, bis sie etwas finden, das ihre Leidenschaft weckt. In den ersten ein, zwei Semestern ist ein Studienwechsel normalerweise kein Problem. Danach geht es immer noch, aber Du musst dann einen plausiblen Grund für den Studienwechsel angeben.

Ein Beispiel: Du hast im ersten Semester BWL studiert, bist dann in eine Statistik-Vorlesung gegangen und hast festgestellt, dass das überhaupt nicht Dein Ding ist. Also bist Du zu Wirtschaftsrecht gewechselt. Das ist ein Studienwechsel, den das Bafög-Amt in der Regel problemlos akzeptiert.

Aber es könnte ja auch sein, dass Du Sport studierst und kurz vor dem Abschluss plötzlich eine Verletzung erleidest, durch die Du niemals in dem Beruf arbeiten könntest, den Du eigentlich erlernt hast. Oder Du studierst Chemie und stellst fest, dass Du Allergien hast. Das sind dann wichtige Gründe, die einen Studienwechsel rechtfertigen. Je später Du im Studium wechselst, desto stichhaltiger müssen Deine Gründe sein.

IU-Blog-Redaktion-Xaveria-Inman

Das Studileben steckt voller Möglichkeiten! Mit meinen Texten will ich Dir helfen, sie zu entdecken. Als Redakteurin an der IU Internationale Hochschule begleite ich Dich dabei durch Deinen Alltag. Ist der Laptop zugeklappt, tanze ich oder zeichne Cartoons über die kleinen Dinge im Leben. Meine Freund:innen habe ich dabei gerne an meiner Seite.

Xaveria Inman
IU Redakteurin